Baupreise

§1    Vertragspartner für die Leistungen der Firma Ing.-Büro LUDEWIG+SCHRADER, nachstehend L+S genannt, sind Geschäftskunden. Geschäftskunden sind insbesondere Unternehmer im Sinne des §14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

    Für die gesamte Geschäftsbeziehung gelten diese allgemeinen Geschäftsbeziehungen, wobei abweichende Veränderungen oder anderweitige Bedingungen des Kunden der vorherigen schriftlichen Zustimmung bedürfen.

§2    L+S  arbeitet als selbständiges und unabhängiges Unternehmen. Die Fa. ist bemüht, entsprechend der Auftrags-und Terminvorgaben des Kunden, die für die Erfüllung des Auftrags personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute Objektivität zu wahren und die Interessen des Kunden in jeglicher Form zu vertreten.

§3    L+S stellt dem Kunden für seine Werbeanzeigen auf der Plattform "baupreise24.de" ausreichende Kapazitäten zur Verfügung, die je nach Anforderungen erweitert werden können. Für den ordnungsgemässen Betrieb des Dienstes - also nicht die des Worldwide Webs - ist der Anbieter verantwortlich. L+S nimmt nötige technische Änderungen, die den Betrieb massgeblich beeinflussen, soweit technisch möglich, ausserhalb der normalen Nutzungszeiten in den Nacht-oder frühen Morgenstunden wahr.

   Die Erreichbarkeit der Mediakomponenten soll jeden Tag zu jeder Stunde erfolgen. Hiervon ausgenommen sind jedoch Zeiten, in den die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter, serverseitige Manipulationen Dritter durch Störangriffe oder auch herkömmliche Wartungsarbeiten.

§4    Sofern es zu Störungen bei der Wiedergabe der Werbeclips oder der Weiterleitung zur Homepage des Kunden kommt, ist der Kunde bei Kenntniserlangung verpflichtet, L+S unverzüglich per E-Mail, Fax oder Brief von dem Störfall zu informieren. Der Kunde sichert L+S zu, dass er rechtzeitig alle für die erfolgreiche Erbringung dieser Dienstleistung erforderliche Informationen in Form von Text-oder Bildmaterial übermittelt und dieses inhaltlich nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter, insbesondere gegen das Namens-und Markenrecht, das Datenschutzrecht oder andere rechtlichen Bestimmungen verstossen.

   Der Kunde verpflichtet sich, L+S von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der eventl. Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, L+S von eventl. Gerichts-und Anwaltskosten vollständig freizustellen.

§5   Wird die Vertragserfüllung durch L+S beeinträchtigt durch überraschende bezw. aussergewöhnliche Umstände (Streik, Aussperrung, kriegsähnliche Ereignisse etc.) ist L+S bei einem Lieferverzug berechtigt, die Lieferfrist angemessen zu verlängern oder vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Kunde kann hieraus keine Schadensersatzansprüche ableiten.

    Bei durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursachten Leistungsverzug oder Leistungsunmöglichkeit seitens L+S sind Schadensersatzansprüche seitens des Kunden auf die Höhe des Auftragswerts begrenzt.

    Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl seitens L+S Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Erteilung einer Gutschrift. Sollte eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat der Kunde ein Recht auf Wandelung oder Minderung.

§6   Der Kunde verpflichtet sich die festgelegte Vergütung zu zahlen. Die Vergütung zuzüglich Umsatzsteuer ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Die Zusendung der Rechnung erfolgt per E-Mail. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist L+S berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen. Die Geltendmachung eines eventl. weitergehenden Schadens bleibt L+S wie auch dem Kunden im Einzelfall einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen.

    Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden insbesondere auch bei erhöhtem Zahlungsverzug ist L+S berechtigt, den Werbeclip ausser Dienst zu stellen, sowie alle gestundeten oder sonst offen stehende Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen. Nach erfolgloser 2. Mahnung wird der Vorgang an CREDITREFORM übergeben. Rechnungen seitens L+S gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich vom Kunden widersprochen wird.

    Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit solche Gegenforderungen seitens L+S unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

§7  Die Werbung auf unserer Webseite wird einfach und unproblematisch gehandhabt und ist deshalb vertragsfrei. Die Mindestlaufzeit beträgt einen Monat und verlängert sich automatisch bis zur Kündigung. Die Kündigung und Löschung der Werbeclips kann jederzeit ohne Einhaltung von Fristen vollzogen werden. Hierfür genügt die Zusendung einer E-Mail. Der jeweils angebrochene Monat wird voll abgerechnet.

    Beide Parteien sind berechtigt, den Dienstleistungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug ist und nach Erhalt der 2. Mahnung den angemahnten Betrag nach weiteren 10 Tagen nicht zum Ausgleich bringt.

§8   Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was dem Willen beider Vertragsparteien entspricht.

Als Gerichtsstand wird Hildesheim vereinbart.

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